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   BVerfG, 30.11.2001 - 1 BvR 1764/01   

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https://dejure.org/2001,26833
BVerfG, 30.11.2001 - 1 BvR 1764/01 (https://dejure.org/2001,26833)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.2001 - 1 BvR 1764/01 (https://dejure.org/2001,26833)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 2001 - 1 BvR 1764/01 (https://dejure.org/2001,26833)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 19/13 R

    Krankenversicherung - keine Zugehörigkeit der Präimplantationsdiagnostik zum

    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es nicht, dass die Gerichte die Behebung einer Fertilitätsstörung mit der Embryonen-Vorauswahl zur Vermeidung erbkranken Nachwuchses bei bestehender Fertilität gleichsetzen (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.11.2001 - 1 BvR 1764/01 - Juris RdNr 2) .
  • BSG, 12.09.2015 - B 1 KR 15/14 R

    Krankenversicherung - Polkörperdiagnostik keine Leistung der gesetzlichen

    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es nicht, dass die Gerichte die Behebung einer Fertilitätsstörung mit der Embryonen-Vorauswahl zur Vermeidung erbkranken Nachwuchses bei bestehender Fertilität gleichsetzen (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.11.2001 - 1 BvR 1764/01 - Juris RdNr 2; BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 19/13 R - Juris RdNr 19, zur Veröffentlichung in SozR 4-1500 § 27 Nr. 26 und für BSGE vorgesehen) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - L 1 KR 862/12
    Zunächst gebietet es Art. 3 Abs. 1 GG nicht, dass die Gerichte die Behebung einer Fertilitätsstörung mit der Embryonen-Vorauswahl zur Vermeidung erbkranken Nachwuchses bei bestehender Fertilität gleichsetzen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.11.2001, 1 BvR 1764/01).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2022 - 2 S 1779/20

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Polkörperdiagnostik; künstliche

    3 Abs. 1 GG gebietet auch nicht, dass die Gerichte die Behebung einer Fertilitätsstörung mit der Embryonen-Vorauswahl zur Vermeidung erbkranken Nachwuchses bei bestehender Fertilität gleichsetzen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.11.2001 - 1 BvR 1764/01 - juris Rn. 2; BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 19/13 R - juris Rn. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2021 - L 4 KR 1498/20
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es jedenfalls nicht, dass die Gerichte die Behebung einer Fertilitätsstörung i.S. des § 27a SGB V mit der Embryonen-Vorauswahl zur Vermeidung erbkranken Nachwuchses gleichsetzen (BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 1 KR 19/13 R - juris, Rn. 19; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. November 2001 - 1 BvR 1764/01 - juris, Rn. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 KR 5118/15
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es nicht, dass die Gerichte die Behebung einer Fertilitätsstörung mit der Embryonen-Vorauswahl zur Vermeidung erbkranken Nachwuchses bei bestehender Fertilität gleichsetzen (vgl BVerfG 30.11.2001, 1 BvR 1764/01, juris Rn 2; BSG 18.11.2014, B 1 KR 19/13 R, BSGE 117, 212, SozR 4-1500 § 27 Nr. 26 Rn 19).
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